
Auch andere Tierbesitzer können mit deinem Hund Gassi gehen
Heute veröffentlichen wir den letzten Artikel über die Betreuung von Hunden, die nicht mit in den Urlaub fahren können. Es geht um die Unterbringung des Hundes bei Menschen, die das Tier bei sich zu Hause versorgen.
Das sind klassischerweise Freunde oder Familienmitglieder. Es können aber auch fremde Menschen sein.
Der Deutsche Tierschutzbund hat die Aktion “Nimmst du mein Tier, nehm’ ich dein Tier” ins Leben gerufen. Man kann daran teilnehmen, wenn man ein eigenes Tier hat, das im Urlaub betreut werden soll, aber auch, wenn man anderen Tierhaltern helfen will – egal, ob man selbst ein Haustier hält oder nicht.
Der Vorteil bei Freunden und Familienmitgliedern ist, dass der Hund seinen Sitter schon gut kennt. Außerdem ist es einfach, ihn daran zu gewöhnen, erst Stunden, dann einige Tage und schließlich mehrere Wochen bei den Ersatz-Herrchen und -Frauchen zu verbringen.
Aber auch über den Tierschutz gefundene Urlaubsbetreuer für den Hund können sehr zuvorkommend sein – vielleicht entwickeln sich daraus schließlich echte Freundschaften.
Wichtig ist, dass man das Tier nicht einem völlig Fremden überlässt, sondern sich vorher kennenlernt. Schließlich möchte man wissen, wem man seinen vierbeinigen Liebling überlässt.
Ein Betreuungsvertrag kann auch nützlich sein – dann wird festgelegt, welche Aufgaben der Hundesitter zu übernehmen hat. Ein Muster findet sich auf der Website des Deutschen Tierschutzbundes.
Link zur Aktion des Tierschutzbundes:
http://www.tierschutzbund.de/252.html
Tags: gegenseitige Hilfe, Tierschutzbund, Tiersitter, Urlaubsbetreuung
