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Urlaub in Portugal mit dem Hund

Wer mit seinem Hund nach Portugal reist, muss folgendes beachten:
Heimtiere müssen zur eindeutigen Identifikation elektronisch gekennzeichnet sein (ISO-Norm 11784 oder 11785). Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Jahre 2011 kann die Kennzeichnung auch in einer gut lesbaren Tätowierung bestehen.

Mit dem Hund Urlaub in Portugal machen

Mit dem Hund Urlaub in Portugal machen

Bei Reisen muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO- Norm) vorgenommen wurde. Ein Welpe muss bei Erstimpfung mindestens  3 Monate alt sein und die Impfung wird als gültig bezeichnet, wenn sie mindestens 21 Tage zurückliegt (einige Botschaften/Konsulate geben noch 30 Tage an). Im Fall der Wiederholungsimpfung sollen Impfungen innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sein, den der Hersteller angibt. Ist der Hund bis zu drei Monaten alt, genügt ein Nachweis, dass keine Ansteckungsgefahr bezüglich Tollwut bestanden hat. Der Tierarzt kennt sich mit diesen Dingen aus und berät Hundehalter gern.
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Mit dem Hund Urlaub in Spanien machen

Spanien-Urlaub mit dem Hund - gar nicht so einfach

Spanien-Urlaub mit dem Hund - gar nicht so einfach

Spanien ist eines der Lieblingsreiseländer der Deutschen. Leider ist es, vor allem in der Hauptsaison, gar nicht so ideal für Hunde. Im Sommer sind die Temperaturen in den Urlaubsregionen an der Mittelmeerküste oder in Zentralspanien viel zu hoch. Kann der Mensch sich beim Badeurlaub im Meer oder im Swimming Pool regelmäßig abkühlen, ist das für den Hund nicht erlaubt.

Will man seinen Hund trotzdem mitnehmen, z. B. weil man in der Nebensaison reist oder an die Atlantikküste fährt, wo die Temperaturen auch im Sommer deutlich niedriger sind, so gilt folgendes für die Einreise:

Einreise
Wie überall in der EU benötigt man den EU-Heimtierausweis. In diesem wird die gültige Tollwutimpfung vom Tierarzt vermerkt. Der Hund muss tätowiert oder gechipt sein (Mikrochip der ISO-Norm 11784 oder 11785). Zusätzlich sind im internationalen Impfpass eine Herkunfts- und Gesundheitsbescheinigung mit amtstierärztlichem Zeugnis, nicht älter als 10 Tage, einzutragen. Für Tiere unter 3 Monaten muss nachgewiesen werden, dass sie keinen Kontakt zu Wildtieren oder mit Tollwut infizierten Tieren hatten.

Reise/Anfahrt
Reist man mit dem Auto an, muss man dafür sorgen, dass der Hund sich nicht überhitzt. Weiterlesen …



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